PRÄAMBEL
Die Wau Holland Stiftung, Whistleblower-Netzwerk, taz Panther Stiftung und die Reva and David Logan Foundation („Gründungsorganisationen“) haben sich zusammengeschlossen, um den Ellsberg Whistleblower Award ins Leben zu rufen.
Ziele des Awards
Daniel Ellsberg veröffentlichte mit Unterstützung seiner Familie Anfang der 1970er Jahre die „Pentagon Papers“ und die Welt erfuhr, dass vier US-Regierungen die Öffentlichkeit über wesentliche Aspekte und Ziele des Vietnam-Krieges getäuscht hatten. Dies beschleunigte das Ende des Krieges, bedeutete für Daniel Ellsberg jedoch staatliche Verfolgung und Verleumdungen.
Sein Beispiel zeigt deutlich, dass Whistleblower und ihre Unterstützer*innen einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl leisten und dafür ein hohes persönliches und berufliches Risiko eingehen. Sie werden häufig als Verräter*innen stigmatisiert und sind Repressalien ausgesetzt und leiden oft schwer unter den damit verbundenen wirtschaftlichen und psychosozialen Folgen.
Mit der Vergabe des Ellsberg Whistleblower Awards wollen wir Whistleblower und ihre Unterstützer*innen würdigen und die öffentliche Debatte zu den von ihnen aufgedeckten Missständen befördern. Wir zeigen auf, dass es dem öffentlichen Interesse dient, Whistleblower zu schützen und zu unterstützen. Der Award soll andere dazu ermutigen, dem Beispiel von Daniel Ellsberg und seiner Familie zu folgen.
Der Award
Der Ellsberg Whistleblower Award ist mit 10.000 Euro dotiert und wird alle zwei Jahre im Rahmen einer öffentlichen Verleihungszeremonie zusammen mit einer Skulptur und einer Urkunde überreicht.
Nach Möglichkeit erhalten die Preisträger*innen über die Gründungsorganisationen weitere finanziellen, rechtliche und psychosoziale Hilfen zur Bewältigung der persönlichen Folgen ihres Whistleblowings. Die Gründungsorganisationen werden sich bemühen, den Bekanntheitsgrad der Preisträger und von Whistleblowing im Allgemeinen durch Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit zu erhöhen.
Auswahlkriterien
Der Ellsberg Whistleblower Award wird an Einzelpersonen und Organisationen in aller Welt verliehen, die durch ihre Bemühungen dazu beigetragen haben, Informationen zu veröffentlichen, die die freie öffentliche oder wissenschaftliche Debatte zur Stärkung der Demokratie und des Rechts der Öffentlichkeit auf Wissen erheblich gefördert haben. Die Preisträger*innen haben aus überwiegend uneigennützigen Motiven gehandelt und schwerwiegende Nachteile für die eigene berufliche, wirtschaftliche und private Situation in Kauf genommen. Ausgezeichnet werden können sowohl die Whistleblower selber als auch Personen und Organisationen, die sie bei den Offenlegungen unterstützt haben.
ORGANISATION
Gremien
- Executive Board
- Associated Organizations
- Advisory Board
- Jury
- Schirmherr*innen Patricia, Michael und Robert Ellsberg
Das Executive Board
trägt dafür Sorge, dass die Ziele und Vorgaben der Charta umgesetzt werden, insbesondere durch:
- Regelmäßige Vergabe des Ellsberg Whistleblower Awards im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung und der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit
- Bestellung einer Geschäftsführung für die laufenden Geschäfte
- Unterstützung der Preisträger*innen
- Entscheidung über die strategische Ausrichtung (z.B. regionale oder thematische Schwer-punkte des nächsten Ellsberg Whistleblower Awards)
- Mitgliederwerbung und regelmäßige Einberufung von Sitzungen
- Finanzplanung, Monitoring und Mittelakquise
- Erstellung eines Jahresberichts
Die Associated Organizations
tragen aktiv dazu bei, dass die Ziele und Vorgaben der Charta umgesetzt werden, insbesondere durch
- Mitwirkung bei der Identifizierung und Nominierung geeigneter Kandidat*innen aus ihrer jeweiligen Heimatregion
- Unterstützung der Preisträger*innen im Rahmen ihrer Möglichkeiten
- Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Ellsberg Whistleblower Awards und der Entscheidung über dessen strategische Ausrichtung
- Engagement für die Ziele des Ellsberg Whistleblower Awards, z.B. durch die Schaffung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Whistleblower in ihrer Heimatregion. Sie können dabei ihrerseits durch die Geschäftsstelle des Ellsberg Whistleblower Awards unterstützt werden, z.B. bei der Einrichtung einer Hinweisgeberplattform.
Die Advisory Board Members
stehen den anderen Gremien des Ellsberg Whistleblower Awards in wichtigen Fragen mit ihrer Expertise beratend zur Seite und stärken durch ihre Reputation die Glaubwürdigkeit und das Renommee des Awards.
Die Jury
bestimmt aus den eingegangenen Nominierungen die/den jeweilige/n Preisträger/in.
Die Schirmherr*innen
Patricia, Michael und Robert Ellsberg können an allen Sitzungen der Jury, der Associated Organizations und des Advisory Boards teilnehmen.
Aufnahmekriterien in die Gremien
Mitglied in den Gremien können nur Organisationen/Personen werden, die folgende Aufnahmekriterien erfüllen:
- Sie sind bereit zur Verwirklichung der Ziele des Ellsberg Whistleblower Awards aktiv oder materiell beizutragen.
- Die Aufnahme von Organisationen in das Executive Board oder in die Associated Organziations ist auf non-profit Organisationen beschränkt.
- In das Advisory Board werden bevorzugt. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens oder Personen mit einer für den Ellsberg Whistleblower Award relevanten Expertise aufgenommen.
- Der globale Anspruch des Ellsberg Whistleblower Awards sollte sich in der Zusammen-setzung der o.g. Gremien widerspiegeln. In ihnen sind Personen oder Organisationen aus verschiedenen Teilen der Welt und Fachleute unterschiedlicher Herkunft und Identitäten vertreten.
Executive Board
Das Executive Board (zunächst bestehend aus den Gründungsorganisationen Wau Holland Stiftung, Whistleblower-Netzwerk, taz Panter Stiftung und Reva and David Logan Foundation kann durch Mehrheitsentscheid beschließen, weitere Organisationen (ggf. zeitlich begrenzt) in das Executive Board aufzunehmen, z.B. zur Verbesserung der regionalen Ausgewogenheit oder wenn der regionale Schwerpunkt des nächsten Awards in deren Heimatregion liegt.
Associated Organizations und Advisory Board
Die Aufnahme als Associated Organization und die Aufnahme in das Advisory Board erfolgt durch Mehrheitsbeschluss des jeweiligen Gremiums oder des Executive Boards. Alle Mitglieder der Gremien des Ellsberg Whistleblower Awards besitzen ein Vorschlagsrecht für neue Mitglieder. Die Mitgliedschaft ist auf sechs Jahre befristet und kann verlängert werden.
Jury
Das Executive Board ernennt bis zu vier Jurymitglieder und den/die Vorsitzenden der Jury, d.h. insgesamt fünf Mitglieder. Die Associated Organizations bestimmen per Mehrheitsentscheid bis zu vier weitere Jury-Mitglieder. Die Amtszeit der Jury-Mitglieder beträgt zwei Jahre; eine erneute Berufung ist zulässig. In der Jury sollten möglichst unterschiedliche berufliche/wissenschaftliche Fachrichtungen und Nationalitäten vertreten sein.
Ausschluss aus einem Gremium
Verstößt ein Mitglied der Gremien vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Ziele des Ellsberg Whistleblower Awards oder ist sein Verhalten dazu geeignet, dessen Reputation schwerwiegenden Schaden zuzufügen, kann es nach vorheriger Konsultation der Associated Organizations durch Beschluss des Executive Boards mit Dreiviertelmehrheit aus dem jeweiligen Gremium ausgeschlossen werden.
Beschlussfassung, Sitzungen, Geschäftsordnung
Die Beschlussfassung erfolgt, soweit nicht anders vorgegeben, mit einfacher Mehrheit der in der jeweiligen Sitzung (z.B. Video/Telefonkonferenz) oder im Wege einer schriftlichen Abstimmung (z.B. per Email) abgegebenen Stimmen. Änderungen an der Charta bedürfen sowohl einer Zweidrittelmehrheit der vom Executive Board abgegebenen Stimmen als auch der von den Associated Organizations abgegebenen.
Mindestens einmal im Jahr oder auf Antrag von Zweidritteln der Associated Organizations ruft das Executive Board eine Sitzung aller Gremien ein und ermöglicht die Teilnahme per Videokonferenz.
Nominierungs und Entscheidungsverfahren
Nominierungen für den Ellsberg Whistleblower Award
Die Mitglieder der o.g. Gremien können Einzelpersonen und/oder Organisationen für den Ellsberg Whistleblower Award nominieren. Es steht ihnen frei, die Öffentlichkeit dafür um Vorschläge zu bitten oder diese anderweitig in ihren Nominierungsprozess einzubeziehen.
Die Nominierungen müssen schriftlich begründet werden. Darin ist die Preiswürdigkeit im Hinblick auf die Auswahlkriterien darzulegen. Mögliche Einwände gegen die Nominierten, ihr bisheriges Wirken, ihre Reputation oder die Art ihres Vorgehens sollen ebenfalls aufgezeigt und bewertet werden.
Mögliche Einwände gegen die Nominierten, ihr bisheriges Wirken, ihre Reputation oder die Art ihres Vorgehens sollen ebenfalls aufgezeigt und bewertet werden.
Die eingereichten Nominierungen und Begründungen können von allen Mitgliedern der Jury online eingesehen werden. Eine Short List der Jury kann vor der finalen Jury-Entscheidung in einem Online-Forum und/oder einer Videokonferenz diskutiert werden.
Die Jury kann zur Prüfung der Preiswürdigkeit der Nominierten von dem/der Vorschlagenden die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen und/oder selbst Nachforschungen anstellen.
Entscheidung über den/die Preisträger*in
Die Auswahl des/der Preisträgers/in erfolgt durch Beschluss der Jury mit Zweidrittelmehrheit in Sitzungen (z.B. Video/Telefonkonferenz) oder im Wege schriftlicher Abstimmung (z.B. per Email). Die Entscheidung muss ins Sitzungsprotokoll aufgenommen werden. Ihre öffentliche Bekanntgabe geschieht im Einvernehmen mit dem Executive Board.