Gemeinnützigkeit
Der Vorstand ist beim Whistlebower Network (WBN) angesiedelt und alle Mittel werden von WBN verwaltet. WBN ist als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff der Abgabenordnung (Gemeinnützigkeit) anerkannt. Nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Berlin vom 13.02.2024 sind wir für die Jahre 2020 bis 2022 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KöStG von der Körperschaftsteuer befreit. 1 Nr. 9 KöStG.
Whistleblower-Netzwerk e.V. kann daher eine deutsche Spendenbescheinigung ausstellen. Bitte prüfen Sie, ob diese in Ihrem Land steuerlich absetzbar ist.
Unsere derzeitigen Hauptförderer
Wir sind sehr dankbar für die Unterstützung durch die Reva and David Logan Foundation und die Wau Holland Foundation, die dieses Projekt erst möglich gemacht haben. Wir danken ihnen für die Finanzierung unserer ersten Jahre.
In der Zukunft
Mit all dem Fachwissen und Engagement, das wir einbringen, können wir auch mit kleinen Beträgen viel bewirken. Aber um dieses Projekt auch in Zukunft am Laufen zu halten, bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung. Daher sind wir ständig auf der Suche nach Mitteln und Methoden zur Finanzierung unserer Initiative.
Wenn Sie unser Engagement für Transparenz und Integrität teilen, ziehen Sie bitte in Betracht, uns zu unterstützen. Sprechen Sie uns an, um mehr zu erfahren oder spenden Sie online. Wir würden uns freuen, Sie an Bord zu haben.